Teilstationäre Versorgung (Tagespflege)
Das Wichtigste in Kürze
Tagespflege oder Nachtpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger eigentlich zu Hause, zum Teil aber tagsüber oder in der Nacht in einer Einrichtung gepflegt wird.
Dafür erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse je nach Pflegegrad monatlich bis zu 1.995,00 €. Darüber hinaus können zusätzlich Pflegegeld oder/und Pflegesachleistung für die Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden.
Tagespflegeeinrichtungen
Diese betreuen pflegebedürftigen Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, allein in ihrer Wohnung zu leben und tagsüber Unterstützung brauchen, ansonsten aber von ihren Familien oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden.
Keine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
Nicht zu den Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege gehören:
- Krankenhäuser oder
- Stationäre Einrichtungen, in denen die
- medizinische Vorsorge oder Rehabilitation,
- berufliche oder soziale Eingliederung,
- schulische Ausbildung oder
- Erziehung kranker oder behinderter Menschen
im Vordergrund des Zwecks der Einrichtung stehen (§ 71 Abs. 4 SGB XI). Hierzu zählen z.B. die Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie Werkstätten für behinderte Menschen und Fördergruppen.
Voraussetzung
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege kommt immer dann in Betracht, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Tages- oder Nachtpflege bei der Pflegekasse beantragt werden (Pflegeantrag).
Verhältnis zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann mit Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung kombiniert werden. Seit 01.01.2015 können Tages- und Nachtpflege neben Pflegesachleistung/Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Umfang
Zu den Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, die die Pflegekasse übernimmt, zählen z.B.
- pflegebedingte Aufwendungen
- Aufwendungen der sozialen Betreuung
- notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
- die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“) sind vom Pflegebedürftigen in der Regel selbst zu tragen.
Besucht der Pflegebedürftige eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, die keinen Vertrag mit seiner Pflegekasse hat, werden ihm nur 80 % des jeweiligen Höchstbetrags von seiner Pflegekasse erstattet. Das Sozialamt darf die Differenz nicht bezahlen.
Die Einrichtung ist verpflichtet, auf diese Tatsachen hinzuweisen.
Höhe
Die Sätze für die Tages- oder Nachtpflege, entsprechen den Pflegesachleistungen und richten sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad | Leistungsbetrag |
PG 1 | 125,00 € |
PG 2 | 689,00 € |
PG 3 | 1.298,00 € |
PG 4 | 1.612,00 € |
PG 5 | 1.995,00 € |
Öffnungszeiten
Montag bis Sonntag jeweils von 8:00 Uhr - 18:Uhr (oder nach Vereinbarung)
In der Tagespflege können Sie bei uns einen ganz normalen Alltag in Gemeinschaft erleben
- Gemeinsame Mahlzeiten
- Helfen bei den Vorbereitungen zum Mittagessen z. B. Tisch decken usw.
- Spaziergänge
- Gemeinsames Kochen einer Komponente des Mittagessens
- Gymnastik - Wir halten uns fit!
- Singstunden
- Erinnerungsstunden
- Gesprächskreise
- Spielnachmittage
- Zeitungsrunden
- Gemeinsames Beten
- Andacht, Gottesdienst
- Quizrunden
- Besuch der Kindergartenkinder
- Jahreszeitliche Veranstaltungen
- Aktiv-Treff „Senioren-Aktiv-Park“
Was wir Ihrem Angehörigen bieten
- schöne Stunden in einem harmonischen Umfeld
- abwechslung durch hauswirtschaftliche Angebote usw.
- Gespräche mit anderen Senioren
- Gemeinschaft erleben
- am Abend wieder im gewohnten Zuhause
Dadurch haben Sie
- mehr Zeit für Berufstätigkeit tagsüber
- mehr Sicherheit, die Senioren sind gut aufgehoben
- Entlastung für den Pflegenden
Die Kosten
Die Tagespflege wird über einen Pflegesatz berechnet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, werden die Kosten durch die Pflegekasse übernommen.
Eigenanteil: 9,10 € (Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten)
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden von der Pflegekasse bis 10 km mit einer Pauschale von 7,00 € (Hin- und Rückfahrt 14,00 €) übernommen.
Ab einer Entfernung von 10 km betragen die Selbstkosten pro gefahrenem Kilometer 0,50 €
Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45b SGB XI erfüllen, erhalten von der Pflegekasse auch diese Kosten (Eigenanteil) als Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu einem Betrag von 100,00 € im Monat wieder erstattet.
Ihr Ansprechpartner für die Tagespflege
Dagmar Schirling - Heimleitung
Tel.: (09733) 7874-0
Fax: (09733) 7874-190
E-Mail: info@juliusspital-muennerstadt.de