Besuchs- und Schutzregelungen
Seit 01.03.2023 ist kein Testnachweis mehr erforderlich.
Bezüglich der Maskenpflicht gilt ab sofort Folgendes:
Für alle Besucher, die das Pflegeheim betreten, gilt grundsätzlich die Pflicht, eine FFP-2-Maske zu tragen. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder bis zum 14. Lebensjahr haben eine medizinische Maske zu tragen.
Personen, die mit gehörlosen oder schwerhörigen Personen kommunizieren oder diese begleiten, müssen keine Maske tragen. Besucher, die einen Bewohner in einem Einzelzimmer besuchen, müssen ebenfalls keine Maske tragen.
Die aktuellen Besuchszeiten erfragen Sie bitte in der Einrichtung.